Sie profitieren stets von einem hohen Maß an Fachkenntnis und Erfahrung, die unsere Kanzlei im Laufe der Jahre unter anderem durch die Bearbeitung einer hohen vierstelligen Zahl von familienrechtlichen Verfahren erlangt hat.
Gerade im Familienrecht ist auch unter Zeit- und Kostengesichtspunkten eine frühzeitige Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe sinnvoll, bevor sich die jeweiligen Standpunkte und Positionen verhärtet haben.
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei
sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Sowohl als Arbeitgeber, als auch als Arbeitnehmer profitieren Sie stets von dem hohen Maß an Fachkenntnissen und Erfahrung unserer Kanzlei in allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis. Zusammen mit Ihnen werden wir - stets unter Berücksichtigung der anfallenden Kosten - eine Ihren Interessen entsprechende Lösung - sei es außergerichtlich, sei es gerichtlich - finden.
Insbesondere bei folgenden arbeitsrechtlichen Fragestellungen wollen Sie uns bitte kontaktieren:
Hieraus resultieren verschiedene Problemzusammenhänge und Lösungsmöglichkeiten, je nachdem aus welcher Perspektive man mit einem Erbfall konfrontiert wird. Je nach Wunsch und Sachverhalt sind wir auch aufgrund unser langjährigen Erfahrung in erbschaftsrechtlichen Angelegenheiten in der Lage, für Sie eine beratende, aber auch vertretende Rolle einzunehmen, die Ihre Interessen in den Vordergrund stellt.
Im Erbrecht beraten und vertreten wir Sie (außergerichtlich und gerichtlich) insbesondere in folgenden Angelegenheiten:
Auch im Hinblick auf Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung können Sie sich gern an uns wenden.
Nicht selten jedoch scheitert diese Erwartungshaltung daran, dass Absprachen nicht oder zumindest missverständlich getroffen und Vorgaben (vermeintlich) falsch umgesetzt wurden. Wir beraten und vertreten Sie sowohl im zivilen als auch im öffentlichen Baurecht, insbesondere bei - der Durchsetzung oder der Abwehr von Werklohnforderungen - der Geltendmachung von Mängeln und Mangelbeseitigungsansprüchen bzw. der Abwehr unberechtigter Ansprüche - der Prüfung und Gestaltung von Verträgen - in selbständigen Beweisverfahren - Problemen im Grundstücks- und Nachbarschaftsrecht, wobei uns unsere umfassenden Erfahrungen insbesondere im Vermessungsrecht zugute kommen - Problemen und Fragestellungen im Bauplanungs- und Bauordnungsrecht - bei der Abwehr bzw. Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund von Schäden an Bauwerken, insbesondere aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Zusammenhang mit Bauwerksgründungen und Baugrund.
Aus unserer Sicht ist dabei die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes zur Durchsetzung aller Ansprüche unabdingbar. Neben der Durchsetzung Ihrer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche nach Verkehrsunfällen vertreten wir Sie sowohl im Verkehrsstrafrecht als auch in Bußgeldverfahren, insbesondere bei
Im allgemeinen Zivilrecht beraten und vertreten wir Sie gern im Hinblick auf die Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Dritten bzw. der Abwehr unberechtigterweise gegen Sie erhobener Ansprüche, sowie bezüglich aller Sie betreffenden Vertragsangelegenheiten. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch beim Forderungseinzug bzw. bei der Abwehr unberechtigter Forderungen und im Inkassoverfahren.
Haben Sie Schwierigkeiten mit der Eintreibung Ihrer Forderung und offenen Rechnung?
Sprechen Sie uns bitte an! Wir helfen Ihnen bei der Eintreibung Ihrer Außenstände, und zwar auch ohne kostenträchtige Zwischenschaltung von Inkassobüros.